Das Ruhrgebiet hat an mehreren naturräumlichen Einheiten Anteil.
Die Städtelandschaft liegt im Schnittpunkt der Westfälischen
Tieflandebene, der Niederrheinischen Ebene und des Rheinischen
Schiefergebirges. Nördlich der Lippe schließen die naturräumlichen
Einheiten des Westmünsterlands und des Kernmünsterlands an.
Südlich der Ruhr reicht es ins Bergische und Märkische Hügelland.
Nördlich der Ruhr schließen sich die Lößebenen des Naturraums
Westenhellweg an. Zwischen der Lippe und dem Westenhellweg
liegt das Emscherland. Die Emscher trennt die Westfälische Bucht
vom Rheinischen Schiefergebirge. Eckpunkte sind im Nordwesten
Wesel (Kreis Wesel), im Südwesten Duisburg, im Südosten Hagen
und im Nordosten Hamm. Die West-Ost-Ausdehnung von Sonsbeck
bis Hamm beträgt 116 Kilometer, die Nord-Süd-Ausdehnung von
Haltern am See bis Breckerfeld 67 Kilometer. |
Geltungsbereich |
Im Einzelnen wurden in der Anlage genannt: die Gebiete der Stadtkreise Bochum, Bottrop, Castrop-
Rauxel, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen (im Entwurf des Abkommens: Landkreis Essen),
Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Hamm, Herne, Iserlohn, Krefeld (im Entwurf: Landkreis Krefeld-
Uerdingen), Lünen, Mülheim a. d. Ruhr, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Remscheid, Solingen,
Wanne-Eickel, Wattenscheid, Witten und Wuppertal, sowie die Landkreise Beckum, Dinslaken,
Düsseldorf-Mettmann, Ennepe-Ruhr-Kreis, Geldern, Iserlohn, Lüdinghausen, Moers, Recklinghausen,
Rees und Unna, jeweils im Bestand von 1949. |
Erste Spuren von Zivilisation |
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Zusätzlich wird die Verwaltung
des Reviers durch die beiden
Landschaftsverbände Rheinland
und Westfalen-Lippe getragen.
Die Verbände sind aus den
Grenzen der ehemaligen
preußischen Provinzen Rheinland
und Westfalen hervorgegangen
und übernehmen heute z.B. die
Aufgabe der Sozialhilfe oder
der Kulturpflege. |